Vertragsgestaltung
Im vertragsrechtlichen Bereich stellt die Erstellung und Überprüfung von Verträgen aus allen Bereichen des Wirtschaftsrechts, insbesondere des Handels-und Gesellschaftsrechts einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit dar. Ein besonderes Verständnis für wirtschafliche Zusammenhänge und die Kenntnis möglicher steuerlicher Fallstricke ermöglichen es, für unsere Mandanten eine wirtschaftlich vorteilhafte, steuerlich optimierte und rechtlich auch umsetzbare Vertragsgestaltung vorzunehmen.
Neben Gesellschaftsverträgen zur Gründung von Unternehmen jeglicher Rechtsform gehören auch die Erstellung und Prüfung von Geschäftsführer- Anstellungsverträgen, Darlehensverträgen, Kauf-, Miet- und Pachtverträgen sowie von Schenkungs- und Erbverträgen zu unseren Repertoire.
Unternehmenstransaktionen
Eine Unternehmenstransaktion, gleich ob es sich um den Kauf oder den Verkauf eines Unternehmens handelt, ist mit einer Vielzahl von Fragen aus dem Bereich des Zivilrechts, des Gesellschaftsrechts und des Steuerrechts verbunden. An dieser Stelle ist eine Beratung aus einem Guß besonders wichtig.
Wir bieten Ihnen in diesem Bereich eine unter steuerlichen und vertragsrechtlichen Gesichtspunkten optimierte Erstellung von Unternehmenskaufverträgen ohne Reibungsverluste aus einer Hand. Über die bloße Vertragsgestaltung hinaus zählen auch vertragsvorbereitende Tätigkeiten, die Begleitung von Vertragsverhandlungen und die Durchführung von Due Diligences und Unternehmensbewertungen zu unserem Leistungsspektrum.
Im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen anfallende Sonderthemen wie die Behandlung von Pensionszusagen, die Erhaltung und Nutzung steuerlicher Verlustvorträge sowie die Schaffung zusätzlichen Abschreibungsvolumens werden von uns in gleicher Weise kompetent bearbeitet.
Umwandlung von Unternehmen
Unternehmerische Aktivitäten machen nicht vor nationalen Grenzen halt.
Im Zusammenhang mit veränderten rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen, aus Gründen steuerlicher Optimierung oder im Zusammenhang mit der beabsichtigten Übertragung eines Unternehmens oder Unternehmensteils auf einen Nachfolger kann sich das Erfordernis der Änderung der bislang gewählten Rechtsform eines Unternehmens ergeben. Das Umwandlungsgesetz und das Umwandlungssteuergesetz stellen hierfür in vielen Fällen mit den Instrumenten der Verschmelzung, der Spaltung, des Formwechsels und der Einbringung vielmals geeignete, häufig auch steuerneutrale Instrumente zur Verfügung.
Hier planen und gestalten wir zusammen mit Ihnen eine Ihren geänderten Anforderungen entsprechende Unternehmensstruktur. Die Erstellung der zur Erreichung dieser Struktur erforderlichen Vereinbarungen zwischen den beteiligten Rechtsträgern, die Erfüllung von Berichtspflichten gegenüber Arbeitnehmern und Anteilseignern der beteiligten Rechtsträger sowie gegebenenfalls erforderliche Umwandlungsprüfungen gehören ebenfalls zu unserem Leistungsspektrum.
Aufgrund der vorhandenen Mehrfachqualifikationen unseres Beratersteams profitieren Sie auch in diesem Bereich von einer konsistenten einheitlichen Umsetzung Ihrer Vorstellungen aus einer Hand.
Erbrecht
Für die optimale Gestaltung der Erbfolge nach Ihren Vorstellungen unter Nutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten ist eine frühzeitige Beschäftigung mit der Vermögensnachfolge zwingend.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung letztwilliger Verfügungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Weitere Tätigkeitsgebiete im erbrechtlichen Bereich sind die Übernahme von Testamentsvollstreckungen, die Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen, die Begleitung im Erbscheinsverfahren, die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie die Beratung im Pflichtteilsrecht.