Cross Border

Netzwerk

Netzwerk

Die steuerliche Gestaltung mit internationalen Anknüpfungspunkten sollte in den meisten Fällen nicht ohne die Begutachtung eines Fachmanns im entsprechenden Land beraten werden. Wir verfügen durch unsere langjährige Arbeit im nationalen und internationalen Steuerrechtüber ein breites Netzwerk an verlässlichen Beratern, die uns im In- und Ausland beratend zur Verfügung stehen.

Unternehmen

Betriebsstättenbesteuerung

Ob eine Betriebsstätte im Ausland (oder als Ausländer im Inland) begründet wurde, ist nicht immer leicht erkennbar. Das Besteuerungsrecht zwischen verschiedenen Ländern ist dafür meist genau geregelt. Unterschiedlichste Regelungen gibt es zu beachten, wenn das Gesamtbetriebsergebnis mehrere Länder betrifft und steuerliche und handelsrechtliche Bewertungen auseinanderfallen. Hier gilt es Aufzeichnungen, Planungen und Strukturierungen bereits zu Beginn einer Auslandstätigkeit zu gestalten, damit Doppelbesteuerungen und aufwendige Nacharbeiten nicht die Freude am Expandieren nehmen.


Begleitung bei Verrechnungspreisthematiken

Grenzüberschreitende Optimierung Gesellschafts- und Konzernstrukturend

VAT

Umsatzsteuerregistrierung im Ausland mit Kooperationspartnern

Verschiedene Lieferungen und sonstige Leistungen werden tatsächlich oder wegen besonderer Umsatzsteuervorschriften im Ausland erbracht. Geschickt gewählte Lieferkonstellationen oder Vertragsgestaltungen verhindern Registrierungspflichten im Ausland. Sollte dennoch eine Registrierung im Ausland unumgänglich sein, haben wir langjährige Erfahrungen mit Steuerberatern im Ausland, die verlässlich standardisierte Registrierungs- und Meldepflichten im Ausland organisieren und abwickeln können.

Vorsteuervergütungsverfahren

Im Ausland gezahlte Umsatzsteuer wird von der deutschen Finanzverwaltung grundsätzlich nicht erstattet. Über ein automatisiertes Vorsteuererstattungsverfahren lassen sich in den meisten EU-Ländern Steuerbeträge zurückfordern. Der Aufwand liegt in der Regel unter dem Erstattungsvorteil.

Employees / Employers

Mitarbeiterentsendung – Beratung iZm Impatriates

Im Zuge der Globalisierung werden Betriebsstätten und Gesellschaften im Ausland und im Inland (von Ausländern) gegründet und gekauft. Arbeitnehmer, die im Ausland leben oder ins Ausland entsendet werden, stellen einen Arbeitgeber vor die verschiedensten Herausforderungen. Nicht nur die Steuerpflicht, sondern sozialversicherungsrechtliche und abkommensrechtliche (Doppelbesteuerung) Fragestellungen sind zu klären, um Arbeitgeber und Arbeitnehmer abzusichern.

Lohn- und Gehaltsbuchhaltung für internationale Unternehmen in Deutschland

Im Zuge der Globalisierung werden Betriebsstätten und Gesellschaften im Ausland und im Inland (von Ausländern) gegründet und gekauft. Arbeitnehmer, die im Ausland leben oder ins Ausland entsendet werden, stellen einen Arbeitgeber vor die verschiedensten Herausforderungen. Nicht nur die Steuerpflicht, sondern sozialversicherungsrechtliche und abkommensrechtliche (Doppelbesteuerung) Fragestellungen sind zu klären, um Arbeitgeber und Arbeitnehmer abzusichern.