- Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
- Finanzbuchhaltung / Jahresabschlusserstellung
- Steuererklärungen
- Steuer-, Gestaltungsberatung
- Erstellung
- Einsatz von Unternehmen Online
- Elektronische Personalstammakte
- Optimierung Gehaltspakete
- Automatisierung durch Schnittstellen
Sobald Mitarbeiter in einem Unternehmen beschäftigt sind, gilt es eine Vielzahl an Fristen, Terminen, Meldungen und Vorschriften einzuhalten. Geben Sie die Erstellung der Gehaltsabrechnung in die Hände einer Person vom Fach, werden Sofortmeldungen, Meldungen an Berufsgenossenschaften, Abgaben an Krankenkassen und Finanzverwaltungen, Mindestlohnübersichten, Lohnkonten und vieles mehr fristgerecht und rechtssicher abgewickelt.
Insbesondere die Verwaltung und Gestaltung von vielen Arbeitnehmern stellt den Berater vor die Herausforderung termingebunden, akkurat und diskret die sehr sensiblen Daten zu bearbeiten. Besondere Abrechnungskreise für bestimmte Personengruppen, individuelle Vereinbarungen mit Einzelpersonen lassen sich gestalten und umsetzen.
Im Zuge der Datenschutzgrundverordnung ist sicherzustellen, dass personenbezogene Daten der Mitarbeiter nicht unverschlüsselt zwischen dem Steuerberater und dem Mandanten ausgetauscht werden. Onlinebasierende elektronische Personalakten können eine komfortable Lösung sein.
Von der Bar-Lohntüte zur Überweisung auf ein Bankkonto gibt es inzwischen neben den Gehaltsauswertungen auf Papier auch Online-Portale, in denen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesichert die Gehaltsdokumente archiviert werden. Aufbewahrungsfristen und das Zusammenhalten von wichtigen Dokumenten ist über diese Datenbank automatisch gewährleistet. Immer mehr Unternehmen und Arbeitnehmer entscheiden sich für diese zukunftsorientierte Lösung.
Gehaltserhöhungen bedeuten für den Arbeitgeber oftmals neben dem Hauptbestandteil zusätzlichen Mehraufwand in der Sozialversicherung. Geschickt lassen sich verschiedene Sachbezüge als Gehaltsbestandteile integrieren, die sowohl den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen.
Nicht nur das automatisierte Erfassen von Personaldaten sondern auch das Erstellen von individualisierten Reportings, lassen sich durch das Einsetzen von Schnittstellen vereinfachen. Eine individuelle Lösung kann für viele Unternehmen eine kosteneinsparende Vereinfachung darstellen.
- Aktuelles Zahlenwerk durch Einsatz von Unternehmen Online
- Lenken des Unternehmens mit belastbaren Auswertungen
- Automatisierte individualisierte Auswertungen zu Controllingzwecken
- Integration Schnittstellen aus verschiedenen Systemen
Sind Unternehmensdaten durch Kontoauszugsmanager und regelmäßigen Informationsaustausch zwischen dem Mandanten und dem Berater auf dem aktuellen Stand, lassen sich diese ohne Weiteres onlinebasierend einsehen und weiterverarbeiten. Nicht nur an einem festen Standort lässt sich auf die Daten zugreifen. Ein geschützter Datenraum lässt den Zugriff vom Tablett, vom Handy und vom Notebook zu.
Finanzbuchhaltung muss nicht nur eine Pflichterfüllung für die Steuerbehörden, Banken, Investoren, etc. sein. Aktuelle und akkurate Auswertungen können richtig aufbereitet als ein wichtiges Instrument bei der Lenkung des Unternehmens, der Praxis, der Selbstständigkeit und bei Investitionsentscheidungen eingesetzt werden.
Eine monatliche BWA und eine Umsatzsteuervoranmeldung geben nicht alle Eckwerte wieder, die sich aus der Finanzbuchhaltung darstellen lassen. Individuelle Kosten- und/oder Ertragsauswertungen können dem Unternehmer für interne Kontrollsysteme und Planungsprojekte dienen.
Der Datentransfer von Belegen und Notizen muss nicht mehr unbedingt papierbasierend sein. Vielmehr ist die Verarbeitung von archivierten Belegen ein Weg verschiedene Arbeitsschritte zu reduzieren und ersparte Zeiten in Qualität zu investieren. Online basierende Datenräume, in denen Unterlagen für den Unternehmer und den Berater zugänglich gemacht werden, können während der Aufbewahrungsfristen als Ablageort dienen. Lagerflächen und doppelte Datenspeicherplätze können wesentlich reduziert werden.
- Einkommensteuererklärungen
- Unternehmenssteuererklärungen
- Schenkung- und Erbschaftssteuererklärungen
- Meldeverfahren Lizenzbesteuerung
- Rechtsformwahl
- Steueroptimierung
- Existenzgründung
- Optimierung Gesellschafts- und Konzernstrukturen
- Begleitung von Betriebsprüfungen
- Rechtsbehelfs- und finanzgerichtliche Klageverfahren
- Umsatzsteuer-Review
Ein Unternehmen ist schnell gegründet. Das Zusammenfinden zweier Personen, die gemeinsam ein Projekt starten, wird in der Regel automatisch als GbR geführt. Verschiedene Gesichtspunkte sollten an dieser Stelle bedacht werden, um die richtige Rechtsform für die neu gegründete Gesellschaft oder für bereits bestehende Gesellschaften zu finden. Haftung, Außenauftritt, Finanzierung, Unterbeteiligungen, etc. haben bei den verschiedenen Rechtsformen ein unterschiedliches Gewicht. Eine gute und bedachte Beratung kann bei der Entscheidungsfindung ausschlaggebend sein.
Die Fragen um die Umsatzsteuer drehen sind längst nicht mehr nur um die Einstufung des Steuersatzes.
- Formale Anforderungen an Eingangsrechnungen (Vorsteuerabzug)
- Umsatzsteuerpflicht bei Vorwegvergütungen
- Rechnungen mit gemischten Leistungen
- Umsatzsteuerliche Organschaft
- uvm
müssen in einer Betriebsprüfung nicht zu überraschenden und teuren Ergebnissen führen. Eine gezielte oder regelmäßige Untersuchung der Ausgangsleistungen, der Situation zwischen nahestehenden Unternehmen und der Eingangsrechnungen können vorbeugend und gestaltend vorgenommen werden.
Im vertragsrechtlichen Bereich stellt die Erstellung und Überprüfung von Verträgen aus allen Bereichen des Wirtschaftsrechts, insbesondere des Handels-und Gesellschaftsrechts einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit dar. Ein besonderes Verständnis für wirtschafliche Zusammenhänge und die Kenntnis möglicher steuerlicher Fallstricke ermöglichen es, für unsere Mandanten eine wirtschaftlich vorteilhafte, steuerlich optimierte und rechtlich auch umsetzbare Vertragsgestaltung vorzunehmen.
Neben Gesellschaftsverträgen zur Gründung von Unternehmen jeglicher Rechtsform gehören auch die Erstellung und Prüfung von Geschäftsführer- Anstellungsverträgen, Darlehensverträgen, Kauf-, Miet- und Pachtverträgen sowie von Schenkungs- und Erbverträgen zu unseren Repertoire.
Eine Unternehmenstransaktion, gleich ob es sich um den Kauf oder den Verkauf eines Unternehmens handelt, ist mit einer Vielzahl von Fragen aus dem Bereich des Zivilrechts, des Gesellschaftsrechts und des Steuerrechts verbunden. An dieser Stelle ist eine Beratung aus einem Guß besonders wichtig.
Wir bieten Ihnen in diesem Bereich eine unter steuerlichen und vertragsrechtlichen Gesichtspunkten optimierte Erstellung von Unternehmenskaufverträgen ohne Reibungsverluste aus einer Hand. Über die bloße Vertragsgestaltung hinaus zählen auch vertragsvorbereitende Tätigkeiten, die Begleitung von Vertragsverhandlungen und die Durchführung von Due Diligences und Unternehmensbewertungen zu unserem Leistungsspektrum.
Im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen anfallende Sonderthemen wie die Behandlung von Pensionszusagen, die Erhaltung und Nutzung steuerlicher Verlustvorträge sowie die Schaffung zusätzlichen Abschreibungsvolumens werden von uns in gleicher Weise kompetent bearbeitet.
Im Zusammenhang mit veränderten rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen, aus Gründen steuerlicher Optimierung oder im Zusammenhang mit der beabsichtigten Übertragung eines Unternehmens oder Unternehmensteils auf einen Nachfolger kann sich das Erfordernis der Änderung der bislang gewählten Rechtsform eines Unternehmens ergeben. Das Umwandlungsgesetz und das Umwandlungssteuergesetz stellen hierfür in vielen Fällen mit den Instrumenten der Verschmelzung, der Spaltung, des Formwechsels und der Einbringung vielmals geeignete, häufig auch steuerneutrale Instrumente zur Verfügung.
Hier planen und gestalten wir zusammen mit Ihnen eine Ihren geänderten Anforderungen entsprechende Unternehmensstruktur. Die Erstellung der zur Erreichung dieser Struktur erforderlichen Vereinbarungen zwischen den beteiligten Rechtsträgern, die Erfüllung von Berichtspflichten gegenüber Arbeitnehmern und Anteilseignern der beteiligten Rechtsträger sowie gegebenenfalls erforderliche Umwandlungsprüfungen gehören ebenfalls zu unserem Leistungsspektrum.
Aufgrund der vorhandenen Mehrfachqualifikationen unseres Beratersteams profitieren Sie auch in diesem Bereich von einer konsistenten einheitlichen Umsetzung Ihrer Vorstellungen aus einer Hand.
In Hinblick auf Unternehmensnachfolge und Vermögensnachfolge bieten wir umfassende fachübergreifende Gestaltungsberatung - auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten und unter steuerlichen Gesichtspunkten optimiert.
Die Überprüfung bereits vorliegender Testamente, Erb- und Eheverträgen sowie Gesellschaftsverträgen im Rahmen einer rechtlichen und steuerlichen Analyse, die Unterbreitung von auf dieser Analyse beruhenden Änderungsempfehlungen sowie die wunschgemäße Umsetzung dieser Empfehlungen gehören in diesem Bereich in gleicher Weise zu unserem Leistungsspektrum wie die steueroptimale Planung und Umsetzung von Unternehmens- und Vermögensnachfolgen.
Für die optimale Gestaltung der Erbfolge nach Ihren Vorstellungen unter Nutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten ist eine frühzeitige Beschäftigung mit der Vermögensnachfolge zwingend.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung letztwilliger Verfügungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Weitere Tätigkeitsgebiete im erbrechtlichen Bereich sind die Übernahme von Testamentsvollstreckungen, die Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen, die Begleitung im Erbscheinsverfahren, die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie die Beratung im Pflichtteilsrecht.
- Dienstleistungen
- Konzernabschlussprüfung nach HGB/IAS/IFRS
- Reporting Packages Support
- Tax Reporting
- Unternehmens-/Unternehmensstellenbewertung
Eine effiziente und zielgerichtete Wirtschaftsprüfung basiert auf einem tiefgreifenden Verständnis des geschäftlichen Umfelds und der Wertschöpfungskette des Unternehmens. Chancen und Risiken des Unternehmens wirken auf die Rechnungslegung und damit auf die Bilanzierung des Unternehmens. Damit ist die Wirtschaftsprüfung längst nicht mehr das Abhaken von Zahlen, sondern die intensive Auseinandersetzung mit dem Unternehmen selbst, seiner Aktivitäten und der eingesetzten Steuerungselemente. Die Beurteilung der Zahlen einer vergangenen Periode dient weit mehr der Einschätzung der künftigen Entwicklung als der Rechtfertigung bzw. der Bestätigung des Vergangenen.
Die Jahresabschlussprüfung stellt den klassischen Tätigkeitsschwerpunkt der Wirtschaftsprüfung dar. Wir analysieren und beurteilen das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld, die Geschäftsrisiken, die internen Kontrollsysteme sowie das Risikomanagement des zu prüfenden Unternehmens, um eine auf Ihr Unternehmen abgestimmte effiziente Prüfungsstrategie abzuleiten. Unser Prüfungsergebnis schlägt sich in verständliche und aussagefähigen Prüfungsberichten nieder, die sich an den Bedürfnissen des Unternehmens und der weiteren Empfänger der Berichte ausrichten.
Mit unseren Kenntnissen des Unternehmens und der Rechnungslegungssysteme stehen wir Ihnen ganzjährig zur Verfügung, um bereits bei unternehmerischen Entscheidungen die Konsequenzen auf die Rechnungslegung aufzuzeigen, vor allem aber auch, um sie bei Bedarf auf Gestaltungsalternativen aufmerksam machen zu können.
Unternehmerische Aktivitäten machen nicht vor nationalen Grenzen halt.
Trotz jahrelanger Bemühungen der Standardsetter unterscheiden sich nationale Rechnungsgrundlagen noch immer. Dazu tragen die Steuerjurisdiktionen der jeweiligen Länder und deren Einflussnahme auf nationale Bilanzierung bei. Das stellt international agierende Unternehmen vor die Herausforderung, für alle Einheiten, unabhängig von dem jeweiligen nationalen Standort der jeweiligen rechtlichen Konzerngesellschaft, das Zahlenwerk so aufbereitet und verlässlich zu erhalten, dass die Daten in den einheitlichen Abschluss der Muttergesellschaft aufgenommen werden können.
Mit unseren Kenntnissen über die Unterschiede der Rechnungslegungssysteme und der Prozesse im Zusammenhang mit der Jahresabschlusserstellung können wir Ihnen im Zusammenhang mit dem Konzern-Reporting entweder Hilfeleistungen bei der Erstellung der Packages anbieten oder, sofern die Erstellung von Ihnen vorgenommen wird, Prüfungsleistungen über die Richtigkeit der Packages abgeben, die sich erfahrungsgemäß an den Vorgaben der Muttergesellschaft („audit instructions“) sowie den Bilanzierungsvorgaben des Konzerns orientierten.
Die sogenannten Tax Reportings stellen systematisch betrachtet einen Teilbereich des Konzern-Reportings dar. Sie haben sich bei vielen Konzernen aufgrund der Komplexität des nationalen und internationalen Steuerrechts jedoch zu einem gewichtigen und oftmals eigenständigen Teilbereich entwickelt, der sich ohne profundes steuerliches Wissen nicht mehr bearbeiten lässt.
Inhaltlich geht es um die Frage, ob Ansatzunterschiede zwischen der Rechnungslegung im Konzern und der Bilanzierung in der Steuerbilanz sich künftig ausgleichen werden und mit welchen Steuerzahlungen dies erfolgen wird. Die Unterschiedsbeträge werden unter Beachtung der künftigen Steuersätze mit latenten Steuern belegt. Weiter sind aus den Anforderungen der Konzernberichterstattung umfangreiche Angaben erforderlich; so muss eine Überleitungsrechnung vom Konzernjahresüberschuss auf den Steueraufwand erfolgen oder die Konzernsteuerquote bestimmt werden. Bei mehreren Konzerngesellschaftern und dem Einfluss verschiedener nationaler Steuersysteme und Währungsumrechnungen kann das eine anspruchsvolle Aufgabe darstellen.
Anlässe, die eine Unternehmensbewertung notwendig machen, kommen in unterschiedlicher Ausprägung vor. Während die klassischen Fälle bei einem Kauf oder Verkauf des Unternehmens oder von Teilbereichen notwendig sind, kann eine Wertbestimmung auch bei Abfindungen ausscheidender Gesellschafter, dem Wertnachweis bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen oder auch bei familienrechtlich begrundeten Anlässen wie einem Zugewinnausgleich oder Pflichtteilsansprüchen notwendig sein. Von praktischer Relevanz sind Bewertungen, die aus steuerlichen Gründen notwendig werden, bspw. wenn Unternehmen vererbt werden oder stille Reserven aufgedeckt werden müssen.
Die Leistungen des Wirtschaftsprüfers können sich auf eine objektive Wertfindung beziehen aber auch darauf gerichtet sein, subjektive Wertfindungen als Basis einer Entscheidungsfindung zu vollziehen.
Die berufsständischen Anforderungen an eine objektivierte Unternehmensbewertung sind verbindlich in Standards des Instituts für Wirtschaftsprüfer (IdW) geregelt. Notwendig ist eine Ableitung des Wertes nach dem Ertragswertverfahren oder dem discounted cash Flow verfahren. In beiden Varianten sind detaillierte Ertrags- und Liquiditätsplanungen erforderlich, um aus den ermittelten Überschüssen einen Gegenwartswert zu bestimmen.
In vielen Fällen besteht das Bedürfnis einer vereinfachten Vorgehensweise, um Anhaltspunkte über die Bandbreite der Werte zu gewinnen.
Die steuerliche Gestaltung mit internationalen Anknüpfungspunkten sollte in den meisten Fällen nicht ohne die Begutachtung eines Fachmanns im entsprechenden Land beraten werden. Wir verfügen durch unsere langjährige Arbeit im nationalen und internationalen Steuerrechtüber ein breites Netzwerk an verlässlichen Beratern, die uns im In- und Ausland beratend zur Verfügung stehen.
- Betriebsstättenbesteuerung
- Begleitung bei Verrechnungspreisthematiken
- Grenzüberschreitende Optimierung Gesellschafts- und Konzernstrukturend
Ob eine Betriebsstätte im Ausland (oder als Ausländer im Inland) begründet wurde, ist nicht immer leicht erkennbar. Das Besteuerungsrecht zwischen verschiedenen Ländern ist dafür meist genau geregelt. Unterschiedlichste Regelungen gibt es zu beachten, wenn das Gesamtbetriebsergebnis mehrere Länder betrifft und steuerliche und handelsrechtliche Bewertungen auseinanderfallen. Hier gilt es Aufzeichnungen, Planungen und Strukturierungen bereits zu Beginn einer Auslandstätigkeit zu gestalten, damit Doppelbesteuerungen und aufwendige Nacharbeiten nicht die Freude am Expandieren nehmen.
Verschiedene Lieferungen und sonstige Leistungen werden tatsächlich oder wegen besonderer Umsatzsteuervorschriften im Ausland erbracht. Geschickt gewählte Lieferkonstellationen oder Vertragsgestaltungen verhindern Registrierungspflichten im Ausland. Sollte dennoch eine Registrierung im Ausland unumgänglich sein, haben wir langjährige Erfahrungen mit Steuerberatern im Ausland, die verlässlich standardisierte Registrierungs- und Meldepflichten im Ausland organisieren und abwickeln können.
Im Ausland gezahlte Umsatzsteuer wird von der deutschen Finanzverwaltung grundsätzlich nicht erstattet. Über ein automatisiertes Vorsteuererstattungsverfahren lassen sich in den meisten EU-Ländern Steuerbeträge zurückfordern. Der Aufwand liegt in der Regel unter dem Erstattungsvorteil.
- Mitarbeiterentsendung - Beratung iZm Impatriates
- Lohn- und Gehaltsbuchhaltung für internationale Unternehmen in Deutschland
Im Zuge der Globalisierung werden Betriebsstätten und Gesellschaften im Ausland und im Inland (von Ausländern) gegründet und gekauft. Arbeitnehmer, die im Ausland leben oder ins Ausland entsendet werden, stellen einen Arbeitgeber vor die verschiedensten Herausforderungen. Nicht nur die Steuerpflicht, sondern sozialversicherungsrechtliche und abkommensrechtliche (Doppelbesteuerung) Fragestellungen sind zu klären, um Arbeitgeber und Arbeitnehmer abzusichern.
Ausländische Arbeitgeber sind häufig mit deutschen lohnsteuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen nur oberflächlich vertraut. Um eine rechtssichere Gehaltsbuchhaltung für einen bis vielen hundert Mitarbeiter abwickeln zu können bedarf es eines Partnes, der nicht nur vorgegebene Gehaltsbestandteile maschinell abrechnet, sondern termingerecht liefert, mitdenkt, unterstützt und vorausschaut. Die langjährige Zusammenarbeit mit Konzernen, bei denen entweder einzelne Gruppen in Deutschland im Bereich der Gehaltsbuchhaltung zu betreuen sind oder auch große Abrechnungskreise lässt uns als verlässlichen Berater auftreten.
- Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
- Finanzbuchhaltung / Jahresabschlusserstellung
- Steuererklärungen
- Steuer-, Gestaltungsberatung
Erstellung
Sobald Mitarbeiter ir einem Unternehmen beschäftigt sind, gilt es eine Vielzahl an Fristen, Termine, Meldungen und Vorschriften einzuhalten. Geben Sie die Erstellung der Gehaltsabrechnung in die Hände einer Person vom Fach, werden Sofortmeldungen, Meldungen an Berufsgenossenschaften, Abgaben an Krankenkassen und Finanzverwaltungen, Mindestlohnübersichten, Lohnkonten und vieles mehr fristgerecht und rechtssicher abgewickelt.
Insbesondere die Verwaltung und Gestaltung von vielen Arbeitnehmern stellt den Berater vor die Herausforderung termingebunden, akkurat und diskret die sehr sensiblen Daten zu bearbeiten. Besondere Abrechnungskreise für bestimmte Personengruppen, individuelle Vereinbarungen mit Einzelpersonen lassen sich gestalten und umsetzen.
Einsatz von Unternehmen Online
Im Zuge der Datenschutzgrundverordnung ist sicherzustellen, dass personenbezogene Daten der Mitarbeiter nicht unverschlüsselt zwischen dem Steuerberater und dem Mandanten ausgetauscht werden. Onlinebasierende elektronische Personalakten können eine komfortable Lösung sein.
Elektronische Personalstammakte
Von der Bar-Lohntüte zur Überweisung auf ein Bankkonto gibt es inzwischen neben den Gehaltsauswertungen auf Papier auch Online-Portale, in denen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesichert die Gehaltsdokumente archiviert werden. Aufbewahrungsfristen und das Zusammenhalten von wichtigen Dokumenten ist über diese Datenbank automatisch gewährleistet. Immer mehr Unternehmen und Arbeitnehmer entscheiden sich für diese zukunftsorientierte Lösung.
Optimierung Gehaltspakete
Gehaltserhöhungen bedeuten für den Arbeitgeber oftmals neben dem Hauptbestandteil zusätzlichen Mehraufwand in der Sozialversicherung. Geschickt lassen sich verschiedene Sachbezüge als Gehaltsbestandteile integrieren, die sowohl den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen.
Automatisierung durch Schnittstellen
Nicht nur das automatisierte Erfassen von Personaldaten sondern auch das Erstellen von individualisierten Reportings, lassen sich durch das Einsetzen von Schnittstellen vereinfachen. Eine individuelle Lösung kann für viele Unternehmen eine kosteneinsparende Vereinfachung darstellen.
Aktuelles Zahlenwerk durch Einsatz von Unternehmen Online
Sind Unternehmensdaten durch Kontoauszugsmanager und regelmäßigen Informationsaustausch zwischen dem Mandanten und dem Berater auf dem aktuellen Stand, lassen sich diese ohne Weiteres onlinebasierend einsehen und weiterverarbeiten. Nicht nur an einem festen Standort lässt sich auf die Daten zugreifen. Ein geschützter Datenraum lässt den Zugriff vom Tablett, vom Handy und vom Notebook zu.
Lenken des Unternehmens mit belastbaren Auswertungen
Finanzbuchhaltung muss nicht nur eine Pflichterfüllung für die Steuerbehörden, Banken, Investoren, etc. sein. Aktuelle und akkurate Auswertungen können richtig aufbereitet als ein wichtiges Instrument bei der Lenkung des Unternehmens, der Praxis, der Selbstständigkeit und bei Investitionsentscheidungen eingesetzt werden.
Automatisierte individualisierte Auswertungen zu Controllingzwecken
Eine monatliche BWA und eine Umsatzsteuervoranmeldung geben nicht alle Eckwerte wieder, die sich aus der Finanzbuchhaltung darstellen lassen. Individuelle Kosten- und/oder Ertragsauswertungen können dem Unternehmer für interne Kontrollsysteme und Planungsprojekte dienen.
Integration Schnittstellen aus verschiedenen Systemen
Der Datentransfer von Belegen und Notizen muss nicht mehr unbedingt papierbasierend sein. Vielmehr ist die Verarbeitung von archivierten Belegen ein Weg verschiedene Arbeitsschritte zu reduzieren und ersparte Zeiten in Qualität zu investieren. Online basierende Datenräume, in denen Unterlagen für den Unternehmer und den Berater zugänglich gemacht werden, können während der Aufbewahrungsfristen als Ablageort dienen. Lagerflächen und doppelte Datenspeicherplätze können wesentlich reduziert werden.
Einkommensteuererklärungen
Unternehmenssteuererklärungen
Schenkung- und Erbschaftsteuererklärungen
Meldeverfahren Lizenzbesteuerung
Rechtsformwahl
Ein Unternehmen ist schnell gegründet. Das Zusammenfinden zweier Personen, die gemeinsam ein Projekt starten, wird in der Regel automatisch als GbR geführt. Verschiedene Gesichtspunkte sollten an dieser Stelle bedacht werden, um die richtige Rechtsform für die neu gegründete Gesellschaft oder für bereits bestehende Gesellschaften zu finden. Haftung, Außenauftritt, Finanzierung, Unterbeteiligungen, etc. haben bei den verschiedenen Rechtsformen ein unterschiedliches Gewicht. Eine gute und bedachte Beratung kann bei der Entscheidungsfindung ausschlaggebend sein.
Steueroptimierung
Existenzgründung
Optimierung Gesellschafts- und Konzernstrukturen
Begleitung von Betriebsprüfungen
Rechtsbehelfs- und finanzgerichtliche Klageverfahren
Umsatzsteuer-Review
Die Fragen um die Umsatzsteuer drehen sind längst nicht mehr nur um die Einstufung des Steuersatzes.
- Formale Anforderungen an Eingangsrechnungen (Vorsteuerabzug)
- Umsatzsteuerpflicht bei Vorwegvergütungen
- Rechnungen mit gemischten Leistungen
- Umsatzsteuerliche Organschaft
- uvm
müssen in einer Betriebsprüfung nicht zu überraschenden und teuren Ergebnissen führen. Eine gezielte oder regelmäßige Untersuchung der Ausgangsleistungen, der Situation zwischen nahestehenden Unternehmen und der Eingangsrechnungen können vorbeugend und gestaltend vorgenommen werden.
Vertragsgestaltung
Im vertragsrechtlichen Bereich stellt die Erstellung und Überprüfung von Verträgen aus allen Bereichen des Wirtschaftsrechts, insbesondere des Handels-und Gesellschaftsrechts einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit dar. Ein besonderes Verständnis für wirtschafliche Zusammenhänge und die Kenntnis möglicher steuerlicher Fallstricke ermöglichen es, für unsere Mandanten eine wirtschaftlich vorteilhafte, steuerlich optimierte und rechtlich auch umsetzbare Vertragsgestaltung vorzunehmen.
Neben Gesellschaftsverträgen zur Gründung von Unternehmen jeglicher Rechtsform gehören auch die Erstellung und Prüfung von Geschäftsführer- Anstellungsverträgen, Darlehensverträgen, Kauf-, Miet- und Pachtverträgen sowie von Schenkungs- und Erbverträgen zu unseren Repertoire.
Unternehmenstransaktionen
Eine Unternehmenstransaktion, gleich ob es sich um den Kauf oder den Verkauf eines Unternehmens handelt, ist mit einer Vielzahl von Fragen aus dem Bereich des Zivilrechts, des Gesellschaftsrechts und des Steuerrechts verbunden. An dieser Stelle ist eine Beratung aus einem Guß besonders wichtig.
Wir bieten Ihnen in diesem Bereich eine unter steuerlichen und vertragsrechtlichen Gesichtspunkten optimierte Erstellung von Unternehmenskaufverträgen ohne Reibungsverluste aus einer Hand. Über die bloße Vertragsgestaltung hinaus zählen auch vertragsvorbereitende Tätigkeiten, die Begleitung von Vertragsverhandlungen und die Durchführung von Due Diligences und Unternehmensbewertungen zu unserem Leistungsspektrum.
Im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen anfallende Sonderthemen wie die Behandlung von Pensionszusagen, die Erhaltung und Nutzung steuerlicher Verlustvorträge sowie die Schaffung zusätzlichen Abschreibungsvolumens werden von uns in gleicher Weise kompetent bearbeitet.
Umwandlung von Unternehmen
Im Zusammenhang mit veränderten rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen, aus Gründen steuerlicher Optimierung oder im Zusammenhang mit der beabsichtigten Übertragung eines Unternehmens oder Unternehmensteils auf einen Nachfolger kann sich das Erfordernis der Änderung der bislang gewählten Rechtsform eines Unternehmens ergeben. Das Umwandlungsgesetz und das Umwandlungssteuergesetz stellen hierfür in vielen Fällen mit den Instrumenten der Verschmelzung, der Spaltung, des Formwechsels und der Einbringung vielmals geeignete, häufig auch steuerneutrale Instrumente zur Verfügung.
Hier planen und gestalten wir zusammen mit Ihnen eine Ihren geänderten Anforderungen entsprechende Unternehmensstruktur. Die Erstellung der zur Erreichung dieser Struktur erforderlichen Vereinbarungen zwischen den beteiligten Rechtsträgern, die Erfüllung von Berichtspflichten gegenüber Arbeitnehmern und Anteilseignern der beteiligten Rechtsträger sowie gegebenenfalls erforderliche Umwandlungsprüfungen gehören ebenfalls zu unserem Leistungsspektrum.
Aufgrund der vorhandenen Mehrfachqualifikationen unseres Beratersteams profitieren Sie auch in diesem Bereich von einer konsistenten einheitlichen Umsetzung Ihrer Vorstellungen aus einer Hand.
Unternehmens- und Vermögensnachfolge
In Hinblick auf Unternehmensnachfolge und Vermögensnachfolge bieten wir umfassende fachübergreifende Gestaltungsberatung - auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten und unter steuerlichen Gesichtspunkten optimiert.
Die Überprüfung bereits vorliegender Testamente, Erb- und Eheverträgen sowie Gesellschaftsverträgen im Rahmen einer rechtlichen und steuerlichen Analyse, die Unterbreitung von auf dieser Analyse beruhenden Änderungsempfehlungen sowie die wunschgemäße Umsetzung dieser Empfehlungen gehören in diesem Bereich in gleicher Weise zu unserem Leistungsspektrum wie die steueroptimale Planung und Umsetzung von Unternehmens- und Vermögensnachfolgen.
Unternehmens- und Vermögensnachfolge
Erbrecht
Für die optimale Gestaltung der Erbfolge nach Ihren Vorstellungen unter Nutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten ist eine frühzeitige Beschäftigung mit der Vermögensnachfolge zwingend.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung letztwilliger Verfügungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Weitere Tätigkeitsgebiete im erbrechtlichen Bereich sind die Übernahme von Testamentsvollstreckungen, die Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen, die Begleitung im Erbscheinsverfahren, die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie die Beratung im Pflichtteilsrecht.
Dienstleistungen
Eine effiziente und zielgerichtete Wirtschaftsprüfung basiert auf einem tiefgreifenden Verständnis des geschäftlichen Umfelds und der Wertschöpfungskette des Unternehmens. Chancen und Risiken des Unternehmens wirken auf die Rechnungslegung und damit auf die Bilanzierung des Unternehmens. Damit ist die Wirtschaftsprüfung längst nicht mehr das Abhaken von Zahlen, sondern die intensive Auseinandersetzung mit dem Unternehmen selbst, seiner Aktivitäten und der eingesetzten Steuerungselemente. Die Beurteilung der Zahlen einer vergangenen Periode dient weit mehr der Einschätzung der künftigen Entwicklung als der Rechtfertigung bzw. der Bestätigung des Vergangenen.
Konzernabschlussprüfung nach HGB/IAS/IFRS
Die Jahresabschlussprüfung stellt den klassischen Tätigkeitsschwerpunkt der Wirtschaftsprüfung dar. Wir analysieren und beurteilen das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld, die Geschäftsrisiken, die internen Kontrollsysteme sowie das Risikomanagement des zu prüfenden Unternehmens, um eine auf Ihr Unternehmen abgestimmte effiziente Prüfungsstrategie abzuleiten. Unser Prüfungsergebnis schlägt sich in verständliche und aussagefähigen Prüfungsberichten nieder, die sich an den Bedürfnissen des Unternehmens und der weiteren Empfänger der Berichte ausrichten.
Mit unseren Kenntnissen des Unternehmens und der Rechnungslegungssysteme stehen wir Ihnen ganzjährig zur Verfügung, um bereits bei unternehmerischen Entscheidungen die Konsequenzen auf die Rechnungslegung aufzuzeigen, vor allem aber auch, um sie bei Bedarf auf Gestaltungsalternativen aufmerksam machen zu können.
Reporting Packages Support
Unternehmerische Aktivitäten machen nicht vor nationalen Grenzen halt.
Trotz jahrelanger Bemühungen der Standardsetter unterscheiden sich nationale Rechnungsgrundlagen noch immer. Dazu tragen die Steuerjurisdiktionen der jeweiligen Länder und deren Einflussnahme auf nationale Bilanzierung bei. Das stellt international agierende Unternehmen vor die Herausforderung, für alle Einheiten, unabhängig von dem jeweiligen nationalen Standort der jeweiligen rechtlichen Konzerngesellschaft, das Zahlenwerk so aufbereitet und verlässlich zu erhalten, dass die Daten in den einheitlichen Abschluss der Muttergesellschaft aufgenommen werden können.
Mit unseren Kenntnisse über die Unterschiede der Rechnungslegungssysteme und der Prozesse im Zusammenhang mit der Jahresabschlusserstellung können wir Ihnen im Zusammenhang mit dem Konzern-Reporting entweder Hilfeleistungen bei der Erstellung der Packages anbieten oder, sofern die Erstellung von Ihnen vorgenommen wird, Prüfungsleistungen über die Richtigkeit der Packages abgeben, die sich erfahrungsgemäß an den Vorgaben der Muttergesellschaft („audit instructions“) sowie den Bilanzierungsvorgaben des Konzerns orientierten.
Tax Reporting
Die sogenannten Tax Reportings stellen systematisch betrachtet einen Teilbereich des Konzern-Reportings dar. Sie haben sich bei vielen Konzernen aufgrund der Komplexität des nationalen und internationalen Steuerrechts jedoch zu einem gewichtigen und oftmals eigenständigen Teilbereich entwickelt, der sich ohne profundes steuerliches Wissen nicht mehr bearbeiten lässt.
Inhaltlich geht es um die Frage, ob Ansatzunterschiede zwischen der Rechnungslegung im Konzern und der Bilanzierung in der Steuerbilanz sich künftig ausgleichen werden und mit welchen Steuerzahlungen dies erfolgen wird. Die Unterschiedsbeträge werden unter Beachtung der künftigen Steuersätze mit latenten Steuern belegt. Weiter sind aus den Anforderungen der Konzernberichterstattung umfangreiche Angaben erforderlich; so muss eine Überleitungsrechnung vom Konzernjahresüberschuss auf den Steueraufwand erfolgen oder die Konzernsteuerquote bestimmt werden. Bei mehreren Konzerngesellschaftern und dem Einfluss verschiedener nationaler Steuersysteme und Währungsumrechnungen kann das eine anspruchsvolle Aufgabe darstellen.
Unternehmens-/Unternehmensstellenbewertung
Anlässe, die eine Unternehmensbewertung notwendig machen, kommen in unterschiedlicher Ausprägung vor. Während die klassischen Fälle bei einem Kauf oder Verkauf des Unternehmens oder von Teilbereichen notwendig sind, kann eine Wertbestimmung auch bei Abfindungen ausscheidender Gesellschafter, dem Wertnachweis bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen oder auch bei familienrechtlich begründeten anlässen wie einem Zugewinnausgleich oder Pflichtteilsansprüchen notwendig sein. Von praktischer Relevanz sind Bewertungen, die aus steuerlichen Gründen notwendig werden, bspw. wenn Unternehmen vererbt werden oder stille Reserven aufgedeckt werden müssen.
Die Leistungen des Wirtschaftsprüfers können sich auf eine objektive Wertfindung beziehen aber auch darauf gerichtet sein, subjektive Wertfindungen als Basis einer Entscheidungsfindung zu vollziehen.
Die berufsständischen Anforderungen an eine objektivierte Unternehmensbewertung sind verbindlich in Standards des Instituts für Wirtschaftsprüfer (IdW) geregelt. Notwendig ist eine Ableitung des Wertes nach dem Ertragswertverfahren oder dem discounted cash Flow verfahren. In beiden Varianten sind detaillierte Ertrags- und Liquiditätsplanungen erforderlich, um aus den ermittelten Überschüssen einen Gegenwartswert zu bestimmen.
In vielen Fällen besteht das Bedürfnis einer vereinfachten Vorgehensweise, um Anhaltspunkte über die Bandbreite der Werte zu gewinnen.
Netzwerk
Die steuerliche Gestaltung mit internationalen Anknüpfungspunkten sollte in den meisten Fällen nicht ohne die Begutachtung eines Fachmanns im entsprechenden Land beraten werden. Wir verfügen durch unsere langjährige Arbeit im nationalen und internationalen Steuerrechtüber ein breites Netzwerk an verlässlichen Beratern, die uns im In- und Ausland beratend zur Verfügung stehen.
Betriebsstättenbesteuerung
Ob eine Betriebsstätte im Ausland (oder als Ausländer im Inland) begründet wurde, ist nicht immer leicht erkennbar. Das Besteuerungsrecht zwischen verschiedenen Ländern ist dafür meist genau geregelt. Unterschiedlichste Regelungen gibt es zu beachten, wenn das Gesamtbetriebsergebnis mehrere Länder betrifft und steuerliche und handelsrechtliche Bewertungen auseinanderfallen. Hier gilt es Aufzeichnungen, Planungen und Strukturierungen bereits zu Beginn einer Auslandstätigkeit zu gestalten, damit Doppelbesteuerungen und aufwendige Nacharbeiten nicht die Freude am Expandieren nehmen.
Begleitung bei Verrechnungspreisthematiken
Grenzüberschreitende Optimierung Gesellschafts- und Konzernstrukturen
Umsatzsteuerregistrierung im Ausland mit Kooperationspartnern
Verschiedene Lieferungen und sonstige Leistungen werden tatsächlich oder wegen besonderer Umsatzsteuervorschriften im Ausland erbracht. Geschickt gewählte Lieferkonstellationen oder Vertragsgestaltungen verhindern Registrierungspflichten im Ausland. Sollte dennoch eine Registrierung im Ausland unumgänglich sein, haben wir langjährige Erfahrungen mit Steuerberatern im Ausland, die verlässlich standardisierte Registrierungs- und Meldepflichten im Ausland organisieren und abwickeln können.
Vorsteuervergütungsverfahren
Im Ausland gezahlte Umsatzsteuer wird von der deutschen Finanzverwaltung grundsätzlich nicht erstattet. Über ein automatisiertes Vorsteuererstattungsverfahren lassen sich in den meisten EU-Ländern Steuerbeträge zurückfordern. Der Aufwand liegt in der Regel unter dem Erstattungsvorteil.
Mitarbeiterentsendung - Beratung iZm Impatriates
Im Zuge der Globalisierung werden Betriebsstätten und Gesellschaften im Ausland und im Inland (von Ausländern) gegründet und gekauft. Arbeitnehmer, die im Ausland leben oder ins Ausland entsendet werden, stellen einen Arbeitgeber vor die verschiedensten Herausforderungen. Nicht nur die Steuerpflicht, sondern sozialversicherungsrechtliche und abkommensrechtliche (Doppelbesteuerung) Fragestellungen sind zu klären, um Arbeitgeber und Arbeitnehmer abzusichern.
Lohn- und Gehaltsbuchhaltung für internationale Unternehmen in Deutschland
Ausländische Arbeitgeber sind häufig mit deutschen lohnsteuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen nur oberflächlich vertraut. Um eine rechtssichere Gehaltsbuchhaltung für einen bis vielen hundert Mitarbeiter abwickeln zu können bedarf es eines Partnes, der nicht nur vorgegebene Gehaltsbestandteile maschinell abrechnet, sondern termingerecht liefert, mitdenkt, unterstützt und vorausschaut. Die langjährige Zusammenarbeit mit Konzernen, bei denen entweder einzelne Gruppen in Deutschland im Bereich der Gehaltsbuchhaltung zu betreuen sind oder auch große Abrechnungskreise lässt uns als verlässlichen Berater auftreten.