Grundsteuerreform

Nach langer Ankündigungsphase geht es nun los mit der Neubewertung aller Grundstücke in Deutschland, um eine zeitgerechtere Bewertung des Grundvermögens für die Erhebung der Grundsteuer zu erreichen.
Die konkrete Bewertungsmethode unterscheidet sich dabei nach den Grundstücksarten aber auch nach der Lage der Grundstücke in den jeweiligen Bundesländern. Das Bewertungsmodell in Hessen unterscheidet sich so etwa von dem Bundesmodell, das bspw. in Rheinland-Pfalz zur Anwendung kommt. Aber auch Bayern hat das generelle Bewertungsverfahren des Bundes modifiziert. Wie hoch die Grundsteuer künftig ausfallen wird, steht übrigens noch in den Sternen. Erst ab dem Jahr 2025 sollen die neuen Werte die Basis für die Erhebung der Steuern sein und die Städte bzw. Gemeinden werden bis dahin den konkreten Hebesatz (Steuersatz) festlegen müssen.

Der wichtigste Teil bei der Bearbeitung der Erklärungen besteht darin, die notwendigen Informationen zu dem einzelnen Grundstück zu gewinnen. Die von den Finanzämtern versandten Mitteilung zur Erklärungspflicht enthalten nur wenige dieser Daten oder sind gar irreführend.

Unter den nachfolgenden Links finden Sie Informationen und Arbeitshilfen, die wir Ihnen zum Download aufbereitet haben.
Bitte nutzen Sie diese Formblätter zum Grundstück, wenn Sie uns mit der Erstellung der Grundsteuererklärung beauftragen möchten, denn das spart Zeit und somit Kosten für die Erstellung der Erklärungen.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen in gewohnter Weise auch telefonisch bei Rückfragen zur Verfügung.

Für Eigentumswohnungen ist die Erklärung notwendig

Gemischt genutzte Grundstücke werden bewertet

Auch für Gewerbegrundstücke sind Erklärungen notwendig

Bei Denkmalobjekten gibt es Wertabschläge

Auch reine Gartengrundstücke sind betroffen

Kirchen usw. werden idR nicht bewertet